Mit einem Beitritt zu einer lokalen Trachtengruppe ist automatisch die Mitgliedschaft in allen übergeordneten Verbänden gegeben:
Mitglied in einer Trachtengruppe
Mitglied in der ATV
Mitglied in der STV
Die Gruppenmitglieder erhalten die Informationen via Gruppen und die Zeitschrift «Trachtenfenster» 2-mal jährlich an deren private Adresse zugestellt. Die Informationsschrift der STV «Trachtenpost» per Mail versendet.
Wer nicht in einer lokalen Gruppe Mitglied sein kann oder will, hat die Möglichkeit, Einzelmitglied der ATV zu werden.
Jahresbeitrag | Gruppenmitglieder | Einzelmitglieder | ||
STV | CHF 18.00 | CHF 18.00 | ||
ATV | CHF 32.00 | CHF 37.00 | ||
Total | CHF 50.00 | CHF 55.00 |
Zusätzlich erhebt die Trachtengruppe einen Mitgliederbeitrag.
Das Inkasso des Mitgliederbeitrages des ATV/STV erfolgt durch die Gruppe, Einzelmitglieder erhalten jährlich eine Rechnung.
Alle Mutationen wie Ein- und Austritte, Adress- und Namensänderungen sind der kantonalen Mutationsstelle zu melden, die für die Weiterleitung an die STV und Nachführung der Mitgliederverzeichnisse zuständig ist.
Die Austrittserklärung ist schriftlich auf Ende des Kalenderjahres an das Präsidium zu richten.